ERWEITERTE SCHWANGERSCHAFTSVORSORGE

Wir bieten Ihnen medizinisch sinnvolle Ergänzungsuntersuchungen an, die über die im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen. Diese Untersuchungen erhöhen während der Schwangerschaft die Sicherheit für Sie und Ihr ungeborenes Kind, werden jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gern.

  • Ultrachalluntersuchung alle 4 Wochen

Nach den Mutterschaftsrichtlinien sind während einer Schwangerschaft bei normalem Verlauf lediglich drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen und im Bereich der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche. Schwangere haben jedoch häufig das Bedürfnis, ihr Kind regelmäßig zu sehen. Auch die Frage nach dem kindlichen Geschlecht spielt hier eine Rolle…Aber auch aus medizinischer Sicht ist eine in vierwöchigen Abständen durchgeführte Untersuchung sinnvoll, um beispielsweise frühzeitig ein unzureichendes kindliches Wachstum oder Probleme bezüglich des Mutterkuchens oder des Fruchtwassers zu erkennen.

  • Toxoplasmose - Antikörpertest

Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch einzellige Parasiten hervorgerufen wird. Diese werden vor allem durch Katzenkot und durch rohes bzw.halbgares Fleisch übertragen. Hierzulande haben weniger als ein Fünftel der Frauen im gebärfähigen Alter eine Toxoplasmoseinfektion durchgemacht. Alle anderen Frauen haben somit keinen Immunschutz gegen den Erreger. Kommt es nun während der Schwangerschaft zu einer Erstinfektion mit Toxoplasmose, kann dies zu erheblichen Schäden wie Fehlgeburt, kindlichen Hirnschädigungen, Seh-und Hörstörungen führen. Wird die Erkrankung während der Schwangerschaft diagnostiziert, kann sie behandelt warden. Sie verursacht kaum Krankheitssymptome und ist nur durch Blutuntersuchungen nachzuweisen.

  • Ringelrötelninfektion

Das Parvovirus B 19 ist für die relativ harmlose Kinderkrankheit - Erythema infectiosum (Ringelröteln) - verantwortlich. Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion über die Atemwege übertragen, z.B. durch Niesen, Husten und ähnliches. Die teilweise symptomlos verlaufende Erkrankung kann während der Schwangerschaft zu ernsthaften Komplikationen beim Kind führen. Etwa die Hälfte aller Frauen sind nicht immun gegen das Virus und somit einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Eine Erkrankung der Mutter während der Schwangerschaft kann zu spontaner Fehlgeburt, oder zu lebensgefährlichen Anämien beim Kind führen. Eine Antikörperbestimmung aus dem Blut ermöglicht auch hier Rückschlüsse auf ein eventuelles Infektionsrisiko. Eine spezielle Therapie oder Prophylaxe gibt es nicht. Falls eine Erstinfektion in der Schwangerschaft vorliegt, ist eine engmaschige Überwachung zum Ausschluss einer schweren Infektion des Kindes in jedem Fall durchzuführen. Sie beinhaltet Ultraschallkontrollen und weitere Blutuntersuchungen alle 1-2 Wochen, über einen Zeitraum von mindestens 6-8 Wochen.

  • Cytomegalie - Virus

Diese Viruserkrankung verläuft meist ohne, oder mit uncharakteristischen Beschwerden wie Fieber oder Lymphknotenschwellung. Selten kann es bei der Mutter zu einer Gelbsucht oder Herzmuskelentzündung kommen. In der Schwangerschaft kann das Virus dann über die Plazenta, oder bei der Geburt über den Geburtskanal aus das Kind übertragen werden. Infiziert sich das Kind, können eine Reihe von Spätschäden die Folge sein.Durch eine Blutuntersuchung kann festgestellt warden, ob bereits früher eine Infektion durchgemacht wurde und ein relativer Immunschutz der Mutter besteht.Bei fehlendem Immunschutz sollten regelmäßige Kontrollen erfolgen, um eine neu auftretende Infektion festzustellen.

  • B - Streptokokkennachweis

Bei etwa einem Fünftel der werdenden Mütter liegt eine Besiedlung der Scheide mit ß-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe B (“B-Streptokokken”) vor. Dies verursacht keine Symptome und ist außerhalb der Schwangerschaft nicht problematisch. Bei einer normalen Geburt kommt das Kind jedoch mit diesem Erreger in Kontakt, was zu schweren Neugeboreneninfektionen führen kann. Von den Fachgesellschaften wird zum Nachweis einer B-Streptokokkenbesiedlung ein Scheidenabstrich in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche empfohlen. Bei positivem Nachweis wird unter derGeburt eine intravenöse Antibiotikatherapie bei der Mutter durchgeführt. Dies verhindert das Risiko einer schweren Infektion beim Kind.

  • 3D/4D-Ultraschall

Der 3D/4D-Ultraschall vermittelt Ihnen während der Schwangerschaft eine Vorstellung vom Aussehen Ihres Kindes. Ziel sind also elterngerechte Bilder, ein 3D/4D-Ultraschall dient nicht der Fehlbildungsdiagnostik. Der Zeitraum zwischen 25. und 30. Schwangerschaftswoche hat sich als günstig herausgestellt. Obwohl wir uns für einen 3D/4D-Ultraschall viel Zeit nehmen, gelingt er nicht immer. Voraussetzung sind u.a. günstige Lage des Kindes und ausreichende Fruchtwassermenge-Faktoren, die wir nicht beeinflussen können.

  • Nackentransparenz-Messung-Ersttrimester-Screening

Mit Hilfe des s. g. Ersttrimester-Screenings kann das Risiko für bestimmte Chromosomveränderungen bereits zwischen der 11. und abgeschlossenen 13. Schwangerschaftswoche abgeschätzt werden. Die Methode ist eine Kombination aus Ultraschalluntersuchung und Messung der Werte aus dem Blut. Chromosomenveränderungen können beim Kind in diesem Entwicklungsstadium durch eine auffallend ausgeprägte Flüssigkeitsansammlung im Bereich des Nackens (Nackentransparenz) zu erkennensein. Die Messdaten in Kombination mit dem Alter der Schwangeren und Blutwerten lassen Rückschlüsse auf ein individuelles Risiko für Chromosomveränderungen beim ungeborenen Kind zu.