KREBSVORSORGE UND FRÜHERKENNUNGSUNTERSUCHUNGEN

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen folgende Untersuchungen als Krebsfrüherkennung vor: Ab dem 20 Lebensjahr:

  • Untersuchung des Muttermundes mit Entnahme eines Zellabstriches von Muttermund und Gebährmutterhalskanal
  • Tastuntersuchung

Zusätzlich ab dem 30 Lebensjahr:

  • Tastuntersuchung der Brust und Achsellymphknoten

Zusätzlich ab dem 50.Lebensjahr:

  • Tastuntersuchung des Enddarms
  • Untersuchung auf Blut im Stuhl

Zusätzlich ab dem 55.Lebensjahr:

  • Zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren oder Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle 2 Jahre