KREBSVORSORGE UND FRÜHERKENNUNGSUNTERSUCHUNGEN
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen folgende Untersuchungen als Krebsfrüherkennung vor:
Ab dem 20 Lebensjahr:
- Untersuchung des Muttermundes mit Entnahme eines Zellabstriches von Muttermund und Gebährmutterhalskanal
- Tastuntersuchung
Zusätzlich ab dem 30 Lebensjahr:
- Tastuntersuchung der Brust und Achsellymphknoten
Zusätzlich ab dem 50.Lebensjahr:
- Tastuntersuchung des Enddarms
- Untersuchung auf Blut im Stuhl
Zusätzlich ab dem 55.Lebensjahr:
- Zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren oder Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle 2 Jahre
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